Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wird in Mainz und in der Region diskutiert - Weitere Projekte gelten als kritisch
Welterbe: Ministerien prüfen Weiler-Urteil – „Einzelfall“ oder Präzendenzfall?
Die Windräder auf dem Kandrich sind vom Rhein aus zu sehen. Das wollte man mit der Sichtachsenstudie bei den geplanten Anlagen in Boppard-Weiler vermeiden.
Werner Dupuis

Boppard/Mainz. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zu den drei bei Boppard-Weiler geplanten Windrädern hat die Debatte um Windkraft am Rande des Unesco-Welterbes Oberes Mittelrheintal neu entfacht. Aktuell prüfen sowohl das rheinland-pfälzische Innen- als das Kulturministerium den Richterspruch und dessen Auswirkungen.

Aktualisiert am 14. September 2019 10:14 Uhr
„Der Schutz des Welterbes Oberes Mittelrheintal und der Erhalt seines außergewöhnlichen universellen Werts hat für das Kulturministerium eine hohe Priorität“, erklärte das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur am Freitag auf Anfrage. „Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz hat hinsichtlich eines Einzelfalls eine wesentliche Entscheidung getroffen.

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