Amtsgericht Simmern verurteilt Angeklagten wegen schwerer Brandstiftung zu Unterbringung in Entziehungsanstalt - 3,11 Promille zu Tatzeit : Von wegen Romantik: knapp drei Jahre Haft wegen Brandstiftung in Simmern
Amtsgericht Simmern verurteilt Angeklagten wegen schwerer Brandstiftung zu Unterbringung in Entziehungsanstalt - 3,11 Promille zu Tatzeit
Von wegen Romantik: knapp drei Jahre Haft wegen Brandstiftung in Simmern
Rund eineinhalb Jahre ist es her, da war es in einem Mehrfamilienhaus in Simmern zu einem Wohnungsbrand gekommen, bei dem vor allem dank des schnellen Eintreffens der Feuerwehr Schlimmeres verhindert werden konnte. Nun wurde der Brandverursacher am Amtsgericht in Simmern wegen schwerer Brandstiftung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, die in einer Entziehungsanstalt verbüßt werden soll.
Der vorsitzende Richter Ulrich Hüttemann sowie die beiden Schöffen sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte, der derzeit noch eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Rohrbach absitzt, den Brand am 15. November 2022 vorsätzlich und im stark alkoholisierten Zustand gelegt hatte, weswegen das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen ist.