St. Goar/Weisel. Im Nachbarschaftsstreit wegen Ruhestörungen durch Fußball spielende Kinder in Weisel (VG Loreley) hat das Amtsgericht St. Goar ein Urteil verkündet. Demnach dürfen die Beklagten bei Spiel und Sport in ihrem Garten in Zukunft in der Mittagszeit, in den Abend- und Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen einen bestimmten, vom Gericht festgelegten Geräuschpegel nicht überschreiten.
Von unserer Redakteurin Martina Koch
Bei Zuwiderhandlung droht ihnen ein Ordnungsgeld von bis zu 2000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu einem Monat. Der Streit um die sportlichen Aktivitäten auf dem Grundstück schwelt bereits seit vier Jahren (wir berichteten).