Boppard. Eine Prüfung der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung hat ergeben, dass jeweils ein Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) sowie des Stadtrates Boppard ungültig sind und die entsprechenden Tagesordnungspunkte neu abgestimmt werden müssen. Darüber informiert die Kreisverwaltung in einem Schreiben, das den Sitzungsunterlagen für den Hauptausschuss am Dienstag, 30. März, angehängt ist.
Aktualisiert am 29. März 2021 18:04 Uhr
Grund für die Ungültigkeit: Wolfgang Spitz (CDU-Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses) und Rudolf Bersch (CDU, Ortsvorsteher von Buchholz) hätten wegen Sonderinteressen nicht an den Abstimmungen teilnehmen dürfen, wie die kommunalaufsichtliche Prüfung ergeben hat.