Kommunalaufsicht: Wolfgang Spitz und Rudolf Bersch hätten in Boppard zu zwei Jahresabschlüssen nicht mitstimmen dürfen
Prüfung der Kommunalaufsicht: Abstimmungen in Bopparder Rat und Ausschuss müssen wiederholt werden
Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung erklärt, dass für den ehemaligen Ortsvorsteher von Bad Salzig, Wolfgang Spitz, im Hinblick auf die Vorfälle um den Alten Bahnhof ein Interessenkonflikt bestanden habe, weshalb er nicht an der Abstimmung über die Entlastung des Bürgermeisters hätte teilnehmen dürfen.
Suzanne Breitbach

Boppard. Eine Prüfung der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung hat ergeben, dass jeweils ein Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) sowie des Stadtrates Boppard ungültig sind und die entsprechenden Tagesordnungspunkte neu abgestimmt werden müssen. Darüber informiert die Kreisverwaltung in einem Schreiben, das den Sitzungsunterlagen für den Hauptausschuss am Dienstag, 30. März, angehängt ist.

Aktualisiert am 29. März 2021 18:04 Uhr
Grund für die Ungültigkeit: Wolfgang Spitz (CDU-Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses) und Rudolf Bersch (CDU, Ortsvorsteher von Buchholz) hätten wegen Sonderinteressen nicht an den Abstimmungen teilnehmen dürfen, wie die kommunalaufsichtliche Prüfung ergeben hat.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Weitere lokale Nachrichten