St. Goar. „Ich dachte, noch schlimmer könnte es nicht werden, das war es aber“, so beschrieb der Angeklagte den Anwesenden im Amtsgericht Sankt Goar die Wirkung der Drogen, wegen deren Besitz er gut ein halbes Jahr in Untersuchungshaft verbracht hat. Und derentwegen er letztlich zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt wird.
Aktualisiert am 19. September 2021 13:19 Uhr
Zunächst steht noch im Raum, dass er mit den synthetischen Drogen auch Handel betrieben haben soll. Dieser Anklagepunkt wird jedoch schnell fallen gelassen. Die Drogen habe er allein für den Eigengebrauch besessen, vermittelt er dem Gericht glaubhaft.