Verbandsgemeinden und VG-freie Städte gründen regionale Gesellschaften - Holzverkäufer kommen nach Rheinböllen: Kommunale Holzvermarktung wird 2019 neu geregelt
Verbandsgemeinden und VG-freie Städte gründen regionale Gesellschaften - Holzverkäufer kommen nach Rheinböllen
Die Holzbestände der Kommunen werden ab dem kommenden Jahr über fünf regionale Gesellschaften abgewickelt. Bislang waren dafür die Forstämter zuständig. Ihren zentralen Sitz wird die Gesellschaft mit sechs Mitarbeitern im Rheinböllener Rathaus haben. Foto: Thomas Torkler Thomas Torkler
Rhein-Hunsrück. In Rheinland-Pfalz wird ab dem kommenden Jahr die Holzvermarktung neu geregelt. Nutzten bislang die Kommunen die Forstämter zum Verkauf ihrer Holzbestände, so ändert sich ab 1. Januar das Prozedere. Das Konzept sieht landesweit fünf eigenständige Holzvermarktungsorganisationen in der Rechtsform einer GmbH vor. Eine davon trägt den Namen Hunsrück-Mittelrhein und wird ihren Sitz in Rheinböllen haben. Im dortigen Rathaus sollen sich künftig sechs Mitarbeiter um den Verkauf der kommunalen Holzbestände aus den Kreisen Rhein-Hunsrück, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mainz-Bingen und Mayen-Koblenz kümmern. Mit dem Thema mussten sich in den zurückliegenden Wochen die Verbands-, Städte- und Gemeinderäte befassen. Sie übertragen dieser Gesellschaft ab dem kommenden Jahr die Vermarktung ihrer Holzbestände. Nicht davon betroffen ist der Brennholz- und Christbaumverkauf an Privatkunden. Dieser erfolgt auch künftig über die Forstämter.
Aktualisiert am 27. Dezember 2018 16:28 Uhr
Nötig wurde dieses neue Modell wegen einer Kartellrechtsklage gegen das Land Baden-Württemberg, das seine Holzvermarktung wie das Land Rheinland-Pfalz bislang ebenfalls über die Forstämter abgewickelt hat. Zwar scheiterte die Klage vor Gericht – allerdings nur aus formalen Gründen.