In Rheinland-Pfalz unterliegen die Tagesstätten neuen Regeln - Nicht alle Einrichtungen im Kreis können sie bereits umsetzen
Kita-Gesetz bringt neue Regeln auch für RLP: Im Rhein-Hunsrück-Kreis laufen vielerorts noch Behelfslösungen
Vor allem große Kitas mit breitem Angebot scheinen die Anforderungen des am 1. Juli in Kraft getretenen neuen Kita-Gesetzes relativ gut erfüllen zu können. Kleinere Einrichtungen kämpfen offenbar vor allem mit der Personalplanung und der Bereitstellung von Räumlichkeiten. Foto: Archiv Werner Dupuis
Werner Dupuis

Rhein-Hunsrück. Es war ein Stichtag, den sich gewiss viele Erzieher, aber auch Eltern im Rhein-Hunsrück-Kreis rot im Kalender angestrichen hatten. Am Donnerstag ist das neue Kita-Gesetz des Landes vollständig in Kraft getreten. Damit hat nun jedes Kind ab zwei Jahren in Rheinland-Pfalz einen Anspruch auf sieben Stunden Betreuung und ein Mittagessen in der Kita.

Um große Unterschiede zwischen Kommunen auszugleichen und einen einheitlichen Standard zu erreichen, hat das Land eine Neuerung in der Personalplanung beschlossen: War bisher die Anzahl der Gruppen dafür ausschlaggebend, wie viele Erzieher in einer Einrichtung benötigt werden, ist nun der Betreuungsumfang jedes einzelnen Platzes maßgebend für die Personalbemessung.

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