Amtsrichter verurteilt 32-jährigen Hunsrücker ohne Bewährung - Angeklagter nennt Drogenabhängigkeit als Ursache
Kinderpornografie: Eineinhalb Jahre Haft für 32-jährigen Hunsrücker
Bei der Verlesung der Anklage im Amtsgericht wurden zahlreiche Fotos beschrieben.
Archiv-Foto: Uwe Zucchi dpa

Simmern. Sie war nichts für zart Besaitete, die knapp 30 Minuten dauernde Anklageverlesung zu Beginn eines Prozesses am Simmerner Amtsgericht. Denn äußerst detailliert schilderte die Staatsanwaltschaft mehrere Dutzend Bilder und einige Videos mit kinderpornografischem Inhalt, für deren Besitz und Verbreitung sich ein 32-jähriger Hunsrücker zu verantworten hatte. Zudem wurde dem jungen Mann der Besitz von Betäubungsmitteln zur Last gelegt.

Hauptsächlich Amphetamine habe er seit seiner Jugendzeit immer wieder zu sich genommen, gab der Angeklagte zu. Dieser Konsum habe vermutlich auch dazu geführt, dass er kinderpornografisches Material aus dem Internet heruntergeladen habe. „Da legt sich einfach ein Schalter um, und man verwandelt sich in ein Tier“, beschreibt der junge Mann seinen Drogenrausch.

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