Er hatte kinderpornografisches Material auf dem Handy und wurde vom Amtsgericht Simmern verurteilt. Doch dieses Urteil hat das Landgericht Bad Kreuznach jetzt einkassiert. Das neue Strafmaß fällt deutlich geringer aus.
Sieben Monate weniger Bewährungsstrafe für einen 55-Jährigen aus dem Hunsrück: So lautet das Ergebnis eines Berufungsverfahrens am Bad Kreuznacher Landgericht. Der Mann war zuvor wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials vom Amtsgericht Simmern zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden.