Stadt Emmelshausen erhebt Räumungsklage gegen Dänisches Bettenlager - Mieter erkennt Kündigung nicht an: Einigung mit Mieter nicht in Sicht: Emmelshausen erhebt Räumungsklage gegen Dänisches Bettenlager
Stadt Emmelshausen erhebt Räumungsklage gegen Dänisches Bettenlager - Mieter erkennt Kündigung nicht an
Einigung mit Mieter nicht in Sicht: Emmelshausen erhebt Räumungsklage gegen Dänisches Bettenlager
Gerne würde die Stadt Emmelshausen das ehemalige Convenda-Gebäude am Marktplatz abreißen. Doch das Dänische Bettenlager ist nach wie vor Mieter eines Teils der Immobilie. Eine Kündigung seitens der Stadt hat das Unternehmen bisher nicht anerkannt. Werner Dupuis
Emmelshausen/Koblenz. Vor zweieinhalb Jahren konnte die Stadt Emmelshausen das alte Convenda-Gebäude am Marktplatz im Rahmen einer Zwangsversteigerung erwerben. Daraufhin machte sie fristgerecht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch (siehe Infokasten) und kündigte das noch bestehende Mietverhältnis mit dem „Dänischen Bettenlager“. Die Mieterin jedoch erkannte diese Kündigung nicht an.
Sie geht vielmehr davon aus, dass es Absprachen unter anderem in Form einer sogenannten Ausbietungsgarantie zwischen den damaligen Eigentümern, der Bank und der Stadt Emmelshausen gegeben habe. Eine Zwangsversteigerung sei also mehr oder weniger geplant worden, um im Anschluss von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen zu können.