Urteil im Prozess in Bad Kreuznach: Das Landgericht sieht den Handel mit Betäubungsmitteln als bestätigt an. Beim Strafmaß für die 33 und 24 Jahre alten Angeklagten spielten auch Waffen und Vorstrafen eine wichtige Rolle.
Aktualisiert am 17. Dezember 2024 16:23 Uhr
Vier Jahre Freiheitsstrafe – so lautet jeweils das Urteil für zwei Drogendealer aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis am Ende einer monatelangen Verhandlung. Die beiden 33 und 24 Jahre alten Männer hatten zuvor mindestens zweimal Marihuana und Kokain in nicht geringer Menge gehandelt.