Finanzgerichtshof München gibt Gemeinde Recht - Rückerstattung für Umsatzsteuer : Bundesfinanzhof gibt Gemeinde recht: Mörsdorf erwartet rund 300 000 Euro
Finanzgerichtshof München gibt Gemeinde Recht - Rückerstattung für Umsatzsteuer
Bundesfinanzhof gibt Gemeinde recht: Mörsdorf erwartet rund 300 000 Euro
Ohne Geierlay gäbe es in Mörsdorf keine bewirtschafteten Parkplätze. Eine logische Folgerung, die jetzt auch die Finanzbehörde so sieht. Foto: Archiv Dupuis Werner Dupuis
Mörsdorf. Einen warmen Geldregen für die Gemeindekasse erwartet Mörsdorf, nachdem der Bundesfinanzhof in München entschieden hat, dass die Steuererklärungen der Jahre 2013 bis 2016, wie sie die Gemeinde ursprünglich eingereicht hatte, rechtens waren. Ortsbürgermeister Marcus Kirchhoff spricht von „vorsichtig geschätzten“ 300.000 Euro.
Was war passiert? Die Gemeinde hat bekanntlich 2015 ihre Touristenattraktion, die Hängeseilbrücke Geierlay, in Betrieb genommen. Bekannt ist auch das Parkplatzproblem, das die Gemeinde seither zu bewältigen hat. Nach dem Ansturm der Besucher und dem daraus resultierten Chaos im Dorf hatte der Gemeinderat im April 2016 entschieden, einen durch Mittel aus dem EU-Topf „Leader“ geförderten Busparkplatz als gebührenpflichtigen Parkplatz zu nutzen und ...