Ladenöffnungsgesetz Einzelhändler in der Bopparder Fußgängerzone dürfen jeden Sonntag Geschäfte öffnen - Positive Bilanz
Boppard ist jeden Sonntag verkaufsoffen: Schiffsverkehr lässt Kassen klingeln
In Boppard legen auch im Herbst und Winter Schiffe an. Sowohl der Schiffslinienverkehr als auch Kreuzfahrtschiffe bestimmen die Szenerie am Bopparder Rheinufer. Foto: Wolfgang Wendling
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Boppard. Verkaufsoffene Sonntage müssen sich die Kommunen in aller Regel genehmigen lassen. Das gilt aber nicht für Boppard. Die in der Fußgängerzone angesiedelten Einzelhändler dürfen die Geschäfte seit dem 22. Januar 2017 jeden Sonntag öffnen.

Der Grund: In Boppard am Rhein herrscht das ganze Jahr hindurch reger Schiffsverkehr durch Linienschiffe und Flusskreuzfahrtschiffe. Und – das ist das Entscheidende – die Geschäfte in der Fußgängerzone sind nicht weiter als 200 Meter von den Schiffanlegestellen entfernt und haben „Reisebedarf“ für die Schiffspassagiere auf Lager.

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