- Wird Bürgerbegehren für unzulässig erklärt?: Ärztliche Versorgung am Mittelrhein: Beratungsunternehmen erläutert Oberweseler Stadtrat den Entwurf für ein MVZ – Bürgerbegehren unzulässig?
- Wird Bürgerbegehren für unzulässig erklärt?
Ärztliche Versorgung am Mittelrhein: Beratungsunternehmen erläutert Oberweseler Stadtrat den Entwurf für ein MVZ – Bürgerbegehren unzulässig?
Ende September gehen in den Loreley-Kliniken die Lichter aus. Wie ohne Klinikbetrieb die medizinische Versorgung für die Bevölkerung weiter aufrecht-erhalten werden soll, darüber spricht nun der Stadtrat. Foto: Suzanne Breitbach Suzanne Breitbach
Oberwesel. Die künftige medizinische Versorgung am Mittelrhein ist erneut Thema, wenn sich am heutigen Mittwochabend um 18 Uhr der Oberweseler Stadtrat in der Turnhalle der Grundschule versammelt. Wie es mit den Loreley-Kliniken nach der Schließung Ende September weitergehen wird, darum geht es gleich zu Beginn in den ersten beiden Punkten, die auf der Tagesordnung stehen.
Nicht zuletzt in der Kreistagssitzung Mitte Mai, in der sich die Hoffnung zerschlagen hatte, dass der Rhein-Hunsrück-Kreis bei der Krankenhaus GmbH St. Goar-Oberwesel einsteigen und die Kliniken gemeinsam mit den Städten Oberwesel und St. Goar sowie der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mit-telrhein in eine komplett kommunale Trägerschaft überführen könnte, wurde deutlich, dass ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) als Zukunftskonzept mittlerweile ...