Mordprozess in Bad Kreuznach
Zwei Verteidiger – zwei unterschiedliche Anträge
Der 55-jährige Angeklagte (Zweiter von rechts) mit einem Dolmetscher und den Verteidigern Nihat Celik (Dritter von rechts) und Andreas Kaiser (links) bestritt auch in seinem letzten Wort, dass er seine 44-jährige Ehefrau getötet hat.
Christine Jäckel

Die Plädoyers in dem Verfahren um die Tötung einer 44-jährigen Hausfrau und vierfachen Mutter sind gehalten. Am kommenden Mittwoch soll das Urteil des Schwurgerichtes ergehen.

Dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung in ihren Anträgen weit auseinanderliegen, kommt in Strafprozessen häufiger vor. Seltener ist dagegen, dass zwei Anwälte, die einen Angeklagten verteidigen, unterschiedliche Anträge stellen. So geschehen im Mordprozess vor dem Landgericht Bad Kreuznach, bei dem ein 55-Jähriger beschuldigt wird, seine Ehefrau getötet zu haben.

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