Landgericht Bad Kreuznach
Wurden gehörlose Anleger getäuscht?
Der 55-jährige ehemalige Geschäftsführer einer Genossenschaft aus Hessen muss sich wegen Betrugs vor dem Landgericht Bad Kreuznach verantworten. Sein Verteidiger Benito Bonn berät ihn.
Christine Jäckel

Mit einer attraktiven Rendite wurden Anleger, darunter einige gehörlose Menschen, gelockt, ihr Geld in eine Genossenschaft zu investieren. Allerdings blieben die Zinszahlungen aus, der ehemalige Geschäftsführer steht jetzt wegen Betrugs vor Gericht.

Aktualisiert am 16. Januar 2025 11:54 Uhr
Mit einer Geschäftsidee, die eine ertragreichere Alternative für Anleger sein sollte, die mit der Rendite ihrer Lebensversicherung und den Sparzinsen der Banken unzufrieden waren, warb 2016 eine Genossenschaft. Seit dem 17. Dezember muss sich der ehemalige Geschäftsführer dieser Genossenschaft, ein 55-Jähriger aus Hessen, der in Untersuchungshaft sitzt, vor dem Landgericht Bad Kreuznach wegen Betrugs verantworten.

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