Ein 55-Jähriger aus Hessen wurde vom Landgericht Bad Kreuznach wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Zu den Geschädigten gehören auch einige gehörlose Menschen.
Aktualisiert am 01. Februar 2025 11:25 Uhr
Wegen gewerbsmäßigen und besonders schweren Betrugs verurteilte das Landgericht Bad Kreuznach einen 55-jährigen Versicherungsmakler aus Hessen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Nach Überzeugung der zweiten Strafkammer hat der Angeklagte sein Geschäftsmodell von Anfang an darauf angelegt, die angeworbenen Kunden zu täuschen.