Mitarbeiter und Betriebsratsmitglied des DRK-Blutspendedienstes Bad Kreuznach wehrt sich gegen seine Entlassung
Streit vor Arbeitsgericht: Kündigung durch DRK-Blutspendedienst nicht rechtens
Solidarisch mit ihrem Kollegen und Betriebsrat, dem die außerordentliche Kündigung droht, zeigten sich zahlreiche Mitarbeiter des DRK Blutspendedienstes, die zum Prozess am Arbeitsgericht Mainz gekommen waren. Foto: Christine Jäckel
chj

In knapp sieben Minuten war der Termin vor dem Arbeitsgericht Mainz Auswärtige Kammern Bad Kreuznach vorbei, der für die berufliche Zukunft von Mike Tryankowski (45) entscheidende Bedeutung haben wird. Sein Arbeitgeber, der DRK Blutspendedienst Rheinland-Pfalz und Saarland, klagt auf Umsetzung der außerordentlichen Kündigung, die gegen den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden ausgesprochen wurde.

Auslöser der Kündigung war eine Bemerkung Tryankowskis, die er in einer Betriebsratssitzung gemacht hat, und die nach Ansicht der Geschäftsleitung fehlende Arbeitsmoral erkennen lässt. Das Resultat der Verhandlung: die Richter wiesen den Antrag des Unternehmens zurück.

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