Aus Sicht der Anklage musste die Ehefrau sterben, weil ihr Mann eine Trennung nicht akzeptieren wollte. Oberstaatsanwältin Nicole Frohn fordert eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe.
„Es steht zweifelsfrei fest, dass der Angeklagte seine Frau getötet hat.“ Oberstaatsanwältin Nicole Frohn wiederholt im Laufe ihres über zweistündigen Plädoyers diesen Satz nicht ohne Grund mehrmals. Denn von Beginn an stand in dem Verfahren gegen einen 55-Jährigen, dem die Tötung seiner 44-jährigen Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Bad Kreuznach am 24.