Mordprozess in Bad Kreuznach
Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich für Ehemann
Im Prozess wegen des Tötungsdeliktes an einer 44-Jährigen am Landgericht Bad Kreuznach wird jetzt plädiert. Das Urteil soll kommende Woche erfolgen.
Christine Jäckel

Aus Sicht der Anklage musste die Ehefrau sterben, weil ihr Mann eine Trennung nicht akzeptieren wollte. Oberstaatsanwältin Nicole Frohn fordert eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe.

„Es steht zweifelsfrei fest, dass der Angeklagte seine Frau getötet hat.“ Oberstaatsanwältin Nicole Frohn wiederholt im Laufe ihres über zweistündigen Plädoyers diesen Satz nicht ohne Grund mehrmals. Denn von Beginn an stand in dem Verfahren gegen einen 55-Jährigen, dem die Tötung seiner 44-jährigen Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Bad Kreuznach am 24.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Weitere lokale Nachrichten