Das Justizzentrum mit Amtsgericht und Landgericht in Bad Kreuznach Markus Kilian
Weil er mit der Entscheidung des Gerichtes in einem Betreuungsverfahren nicht einverstanden war, beleidigte ein 64-jähriger Handwerker eine Richterin, indem er ihr „freislersche Arroganz“ unterstellte.
Weil er eine Richterin damit beleidigte, dass er ihr eine „freislersche Arroganz“ unterstellte, verurteilte das Landgericht einen 64-jährigen Handwerker zu einer Geldstrafe von 1500 Euro.
Angeklagter will weiter klagen
Die Berufungskammer mit dem Vorsitzenden Richter Folkmar Broszukat bestätigte damit das Urteil aus der ersten Instanz.