Prozess: Angeklagter hat gestanden, im Haus seiner Ex-Partnerin Feuer gelegt zu haben: Prozess um Hausbrand in Fürfeld: Verhinderung von Löscharbeiten nicht nachweisbar
Prozess: Angeklagter hat gestanden, im Haus seiner Ex-Partnerin Feuer gelegt zu haben
Prozess um Hausbrand in Fürfeld: Verhinderung von Löscharbeiten nicht nachweisbar
Bad Kreuznach. Für den 40-jährigen Fliesenleger, der gestanden hat, im Haus seiner Ex-Partnerin in Fürfeld Feuer gelegt zu haben, könnte das Verfahren vor dem Landgericht glimpflicher ausgehen, als die Anklage nahelegt, die auf besonders schwere Brandstiftung lautet. Dem Handwerker wird nicht nur vorgeworfen, das Feuer gelegt, sondern auch versucht zu haben, das Löschen des Brandes zu verhindern.
Aktualisiert am 27. Dezember 2021 11:17 Uhr
Dass er das Löschen verhindern oder erschweren wollte, wird nach Auffassung des Gerichtes nicht nachweisbar sein, signalisierte der Vorsitzende Richter Folkmar Broszukat am Ende des dritten Verhandlungstags. Zuvor hatte die Kammer den Bericht des Brandsachverständigen gehört, der den Ablauf der Brandlegung rekonstruiert hat.