Gericht Missbrauch nicht nachgewiesen
Polizist wegen Besitz von Kinderpornografie verurteilt: Missbrauch nicht zweifelsfrei nachgewiesen

(Symbolfoto)

dpa

Bad Kreuznach. Weil auf seinen Computern kinder- und jugendpornografische Bilder gefunden wurden, verurteilte das Amtsgericht Bad Kreuznach einen 56-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Rüdesheim zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 80 Euro. Vom zweiten Anklagevorwurf, ein zwölfjähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben, wurde der Polizeibeamte freigesprochen.

Aktualisiert am 29. Mai 2018 19:38 Uhr
Der 56-Jährige kam beim Ausführen seiner Hunde in Kontakt mit der Schülerin, die ebenfalls mit dem Hund ihrer Familie Gassi ging. Aus ersten Unterhaltungen über Tierhaltung entwickelte sich eine Bekanntschaft. Der Mann wurde für das Mädchen zu einer Vertrauensperson.

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