OLG Koblenz bestätigt: Vorzeitige Wahl von Haumann als Dehoga-Präsident war rechtmäßig
Koblenz/Bad Kreuznach
OLG Koblenz bestätigt: Vorzeitige Wahl von Haumann als Dehoga-Präsident war rechtmäßig
Gereon Haumann, Präsident des Hotel- und Gaststättenverbands. Foto: Fredrik von Erichsen/dpa/Archivbild Fredrik von Erichsen/dpa/Archivbild. dpa
Das Gericht in Bad Kreuznach hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass die Beschlüsse für eine vorzeitige Wahl des rheinland-pfälzischen Dehoga-Präsidenten Gereon Haumann rechtens waren. Dagegen hatten die Kläger Berufung beim Oberlandesgericht in Koblenz eingereicht. Jetzt gab es die endgültige Entscheidung.
Aktualisiert am 15. Januar 2021 13:46 Uhr
Der Senat des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG), der sich mit der Berufung befasst hatte, schloss sich im Ergebnis voll der Argumentation des Dehoga-Prozessbevollmächtigten Rolf Bietmann an.
Die Wahl des Präsidenten Herrn Gereon Haumann durch die Mitgliederversammlung am 14.