Wie hoch sind die Erfolgsaussichten der Gewobau im Falle eines Widerrufsverfahrens im juristischen Streit mit dem früheren Gewobau-Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger? Das war erneut Thema im Kreuznacher Stadtrat.
Aktualisiert am 16. Dezember 2024 16:36 Uhr
Der Vergleich, auf den sich die städtische Wohnungsbaugesellschaft Gewobau am 26. November vor dem Landgericht mit ihrem ehemaligen Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger verständigt hatte, beschäftigte am 12. Dezember auf Antrag von Wilhelm Zimmerlin (Büfep) erneut den Kreuznacher Stadtrat.