Vorschrift Für Kirschsteinanlage, Roseninsel, Kurpark und Schlosspark gibt es nun Nutzungszeiten
Nachts nur schnell durch die Parks
Zu den seit langer Zeit geltenden Einschränkungen kommen nun neue Regelungen hinzu. Foto: Marian Ristow
Marian Ristow

Bad Kreuznach. Das Aufenthaltsverbot an drei städtischen Plätzen in Bad Kreuznach (Schlosspark, Fischerplatz und Kirschsteinanlage), das letzten Sommer für ruhige Abende sorgte, ist schon seit Oktober 2017 passé. In Zukunft gilt dafür nun die abgespeckte Version dieser Nutzungseinschränkung. Unter dem Namen Grünanlagensatzung verabschiedete der Stadtrat mit großer Mehrheit eine ähnliche Regelung, die der Verwaltung eine Handhabe gegen nächtliche Störer und Zerstörer liefern soll.

Die Satzung regelt Grundlegendes, was in den städtischen Parks und Grünanlagen erlaubt ist und was nicht. Der Knackpunkt sind die in Paragraf 8 aufgeführten Nutzungszeiten. Die Kirschsteinanlage, im vergangenen Sommer Haupteinsatzort von Polizei und Ordnungsamt, der Schlosspark und Fischerplatz sind zwischen 6 und 22 Uhr frei nutzbar.

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