Mobbing im Kompostwerk: Ex-Chef nimmt Berufung zurück, Verurteilung wegen Körperveletzung rechtskräftig
Symbolbild dpa
Kreis Bad Kreuznach. Der ehemalige Leiter des Kompostwerks des Landkreises hat seine Berufung vor dem Landgericht Bad Kreuznach gegen das Urteil des Amtsgerichtes Bad Kreuznach vom Februar 2015 nach zwei Verhandlungstagen zurückgenommen.
Damit ist die Verurteilung des Mannes aus der Verbandsgemeinde Rüdesheim wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten rechtskräftig.
Der Ex-Chef des Kompostwerks hatte mehrere Mitarbeiter verbal schikaniert und einen Kollegen auch körperlich misshandelt.