In einer Bad Kreuznacher Postfiliale verschwanden Pakete. Jetzt wurde eine ehemalige Mitarbeiterin wegen Verletzung des Postgeheimnisses zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Bodo Marks. picture alliance / dpa
Bei einer internen Prüfung in einer Bad Kreuznacher Postfiliale fiel auf, dass eine Mitarbeiterin ein Paket an sich nahm und es in ihr Auto legte. Die 52-Jährige gestand, dass sie zuvor schon vier Pakete an sich genommen hatte.
Ein Paket einer Bekleidungsfirma hatte eine 52-Jährige aus der VG Nahe-Glan, die im Juli vergangenen Jahres in einer Bad Kreuznacher Postfiliale beschäftigt war, unberechtigt an sich genommen. Das Amtsgericht verurteilte sie wegen Verletzung des Postgeheimnisses zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.