Im öffentlichen Raum: Weiterhin ein Hausstand plus eine weitere Person erlaubt
Masken, Treffen und Märkte: So sehen die gültigen Regeln ab Montag dem 1. März aus
Medizinische Masken, also FFP2-Masken und Varianten sowie die klassischen OP-Masken, sind in vielen Bereichen Pflicht.
Marian Ristow

Ab heute, dem 1. März, gelten Konkretisierungen zur Ergänzung zur sechzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach. Das betrifft die unterschiedlichsten Lebensbereiche. Grundsätzlich merkt die Kreisverwaltung in ihrer Veröffentlichung an: „Allgemein gelten weiterhin die AHA-plus-L-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske – Lüften). Die jeweiligen Hygiene- und Abstandsregeln sind generell einzuhalten, auch wenn auf diese nicht zusätzlich hingewiesen wird.“

Masken: Im Bereich von Einzelhandel, gewerblichen Einrichtungen, bei Abhol-, Liefer- und Bringservice, in öffentlichen Gebäuden und Verwaltungen, in Gotteshäusern, bei unmittelbarem Kontakt in Arztpraxen und therapeutischen Praxen, in Bus und Bahn gelten verschärfte Regeln.

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