Aufenthaltsverbot Kirchsteinanlage, Fischerplatz und Schlosspark in Bad Kreuznach dürfen zwischen 22 und 6 Uhr nicht mehr betreten werden
Konsequenzen nach Randale in Bad Kreuznach: Drei Grünanlagen nachts dicht

Die Kirschsteinanlage am Naheufer war in den vergangenen Jahren regelmäßig Schauplatz von tätlichen Auseinandersetzungen. 

Christine Jäckel

Bad Kreuznach. Die aktuell angespannte Sicherheitslage in der Stadt Bad Kreuznach hat Konsequenzen. Vom kommenden Dienstag an gilt eine Art Ausnahmezustand – ein Aufenthaltsverbot für drei Grünanlagen, auf denen es zuletzt immer wieder zu Ruhestörungen und Auseinandersetzungen kam.

Betroffen sind die Kirschsteinanlage, der Fischerplatz (ehemals Wolff'scher Garten) und der Schlosspark. Von 22 Uhr am Abend bis 6 Uhr in der Früh dürfen sie nicht betreten werden. Die Verfügung, erlassen vom Ordnungsdezernat der Stadt mit Udo Bausch an der Spitze ist bis zum Ablauf des Monats Oktober befristet.

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