Kreis Bad Kreuznach. Die Corona-Infektionszahlen sinken weiter, ab dem Freitag gelten weitere Lockerungen. Der vollständige Text der 23. Coronaergänzungsverordnung ist auf der Internetseite des Kreises einzusehen.
Aktualisiert am 18. Juni 2021 10:14 Uhr
In Beherbergungsbetrieben können Gemeinschaftsduschen und -einrichtungen genutzt werden. In Sammelumkleiden, außerhalb der Dusche und allen anderen öffentlich zugänglichen Bereichen der Gemeinschaftseinrichtungen, gelten im Innenbereich die Maskenpflicht und das Abstandsgebot.