Die Notunterkunft in Windesheim (NUK) wird vom Kreis betrieben. Die Ortsgemeinde Windesheim hat keinen Einfluss darauf, wer dort untergebracht wird. Christine Jäckel
Die Angelegenheit um den gewaltbereiten Flüchtling in der Windesheimer Notunterkunft ist nach wie vor nicht gelöst. Eine Abschiebung des Mannes zeichnet sich nicht ab.
Was gibt es Neues im Fall des 20-jährigen Afghanen, der in der Notunterkunft für Geflüchtete des Kreises (NUK) in Windesheim bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hat? „Nicht viel“, ist die kurze wie bündige Antwort auf diese Frage. Der junge Mann, der ausreisepflichtig ist, lebt weiter in einem der Container vor der NUK und ist nur selten mal in Windesheim anzutreffen.