Rechtsanwalt wehrt sich gegen den Vorwurf, bei Prozesskostenhilfe betrogen zu haben: Hat Rechtsanwalt im Kreuznacher Auftragsmordprozess betrogen? Zeuge mit vielen Erinnerungslücken
Rechtsanwalt wehrt sich gegen den Vorwurf, bei Prozesskostenhilfe betrogen zu haben
Hat Rechtsanwalt im Kreuznacher Auftragsmordprozess betrogen? Zeuge mit vielen Erinnerungslücken
Bad Kreuznach. An Weihnachten 2011 verbreitete sich die Nachricht von der Festnahme eines Bad Kreuznacher Gastwirts und Unternehmers wie ein Lauffeuer, denn der Beschuldigte sollte eine Brandstiftung an einem der historischen Brückenhäuser und einen Mord an einem Geschäftspartner in Auftrag gegeben haben. Der Rechtsanwalt, der den Bad Kreuznacher damals verteidigte, steht seit Kurzem erneut selbst vor Gericht.
Dem 66-jährigen Anwalt aus Kaiserslautern wird vorgeworfen, unvollständige Angaben bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe für seinen ehemaligen Mandanten gemacht zu haben.
Er wurde deshalb vom Amtsgericht Bad Kreuznach im April 2019 wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt.