Gerhard Merkelbachs Eilantrag gegen die Ausgangsbeschränkung im Kreis Bad Kreuznach bleibt ohne Erfolg
Bad Kreuznach
Gerhard Merkelbachs Eilantrag gegen die Ausgangsbeschränkung im Kreis Bad Kreuznach bleibt ohne Erfolg
Unterlag mit seinem Eilantrag gegen die seit Mittwchabend geltende Ausgangsbeschränkung vor dem Verwalungsrericht Koblenz: Fitnesstudio-Betreiber Gerhard Merkelbach. Marian Ristow
Bad Kreuznach. Juristische Niederlage für Fitnessstudio-Betreiber Gerhard Merkelbach: Die vom Kreis verfügte Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr muss vorläufig befolgt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Wie bereits in vorangegangenen Eilverfahren, die andere Kreise betrafen (vgl. etwa: Pressemitteilung Nr.13/2021 für den Rhein-Hunsrück-Kreis), stellten die Koblenzer Verwaltungsrichter fest, dass die Rechtmäßigkeit der erlassenen Allgemeinverfügung derzeit offen sei.