Bad Kreuznach
Gerhard Merkelbachs Eilantrag gegen die Ausgangsbeschränkung im Kreis Bad Kreuznach bleibt ohne Erfolg
Unterlag mit seinem Eilantrag gegen die seit Mittwchabend geltende Ausgangsbeschränkung vor dem Verwalungsrericht Koblenz: Fitnesstudio-Betreiber Gerhard Merkelbach.
Marian Ristow

Bad Kreuznach. Juristische Niederlage für Fitnessstudio-Betreiber Gerhard Merkelbach: Die vom Kreis verfügte Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr muss vorläufig befolgt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Wie bereits in vorangegangenen Eilverfahren, die andere Kreise betrafen (vgl. etwa: Pressemitteilung Nr.13/2021 für den Rhein-Hunsrück-Kreis), stellten die Koblenzer Verwaltungsrichter fest, dass die Rechtmäßigkeit der erlassenen Allgemeinverfügung derzeit offen sei.

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