Die Polizei bittet Finder weiterer Geldscheine, diese bei der Polizeiinspektion 3 abzugeben und verweist darauf, dass Fundunterschlagung kein Kavaliersdelikt ist. Die Ermittlungen zur Herkunft des Geldregens wurden aufgenommen. Nach den „Niederschlägen“ von Montagabend wurden am Dienstag noch immer durch Anwohner vereinzelt Scheine auf der Polizeidienststelle abgegeben. Insgesamt wurde bislang ein Betrag in fünfstelliger Höhe sichergestellt.
Doch weiterhin offen bleibt laut Polizeimeldung die Frage: Wem gehört das Geld – und woher kam es? Die Vermutungen reichen von eingenähtem Geld in ein Kopfkissen, das versehentlich beim Ausschlagen herausfiel, bis hin zu Geld, das aus einer Straftat stammt.
Trotz Nachfragen bei Anwohnern und Findern konnte der Eigentümer bislang nicht in Erfahrung gebracht werden. Sollte dieser nicht ermittelt werden, wird das Geld an das zuständige Fundbüro der Stadt Mainz übergeben. Hier kann es durch den rechtmäßigen Besitzer gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises abgeholt werden.
Die Polizei weist intensiv darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, gefundenes Geld zu behalten. Dies stellt aus strafrechtlicher Sicht eine Fundunterschlagung dar, die eine Geld- oder sogar Haftstrafe nach sich ziehen kann. red