Wer hat noch welche? Und wer bekommt einen Berechtigungsschein? Fragen und Antworten rund um die neue Regelung
FFP2-Maskenpflicht auch im Kreis Kreuznach – was heißt das konkret? 5 Fragen – 5 Antworten
Jetzt ist die neue Regelung auch in Rheinland-Pfalz beschlossen: Wer in den Supermarkt gehen oder mit einem öffentlichen Verkehrsmittel fahren möchte, muss entweder eine OP- oder FFP2-Maske tragen. Fabio Nobre (links), Inhaber von vier Apotheken in Bad Kreuznach, orderte schon Ende vergangenen Jahres genügend Masken, sodass noch ausreichend Vorrat vorhanden ist. Foto: Anna-Maria Pejsek
Anna-Maria Pejsek

Kreis Bad Kreuznach. Die verschärfte Maskenpflicht ist auch für Rheinland-Pfalz beschlossen. Das heißt, im Öffentlichen Nahverkehr und in den Geschäften ist der Eintritt nur noch mit einer OP- oder einer FFP2-Maske gestattet. In Bayern gilt die Pflicht schon etwas länger, wodurch es zwischenzeitlich Maskenknappheit gab. Wie sieht es in der Stadt und im Kreis Bad Kreuznach aus?

  1. Wie steht es mit der Versorgung? Es sind noch genug Masken da. Die Drogeriemärkte DM und Müller bestätigen beide, dass zurzeit genügend Vorrat da ist, und etwa auch in der Apotheke „Am Mönchberg“ in Winzenheim ist bisher kein Notstand zu erkennen.

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