Arbeitsrecht Zwei ehemalige Mitarbeiter des Dehoga-Landespräsidenten machen Ansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend
Dehoga-Chef vor Arbeitsgericht: Überstunden im Hotel nicht ausgezahlt?
Zwei ehemalige Mitarbeiter von Haumanns Hotel am Park klagen vor dem Arbeitsgericht gegen Inhaber Gereon Haumann. Foto: Josef Nürnberg
Josef Nürnberg

Bad Kreuznach. Ungemach bereiten derzeit zwei ehemalige Mitarbeiter von Haumanns Hotel am Park in Bad Münster am Stein-Ebernburg ihrem Ex-Chef Gereon Haumann. Die beiden Servicekräfte klagen vor dem Arbeitsgericht gegen den Hotelier und Präsidenten des Landesverbandes des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). Sie arbeiteten von Februar 2016 bis 31. Januar 2017 in dem 24-Zimmer-Hotel in der Kurhausstraße 6, zu dem auch eine Ferienwohnung gehört.

Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Bad Kreuznach (Auswärtige Kammern des Arbeitsgerichtes Mainz) gab es gestern keine schnelle einvernehmliche Lösung. Die beiden Klagen werden separat verhandelt, die Ex-Mitarbeiter machen aber identische Ansprüche geltend.

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