Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilte das Amtsgericht einen 45-Jährigen Angeklagten, der die 17-jährige Tochter seiner Ex-Partnerin missbraucht hat. Christine Jäckel
Einen schweren Vertrauensbruch beging ein 45-Jähriger, der im Juni 2024 die 17-jährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin in Kirn sexuell missbraucht hat.
Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilte das Amtsgericht Bad Kreuznach einen 45-Jährigen aus Duisburg, weil er die 17-jährige Tochter seiner Ex-Partnerin im Juni 2024 in Kirn sexuell missbraucht hat. Der nicht vorbestrafte Angeklagte hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gleich zu Beginn der Verhandlung eingeräumt, brauchte dafür allerdings einen zweiten Anlauf.