Verwaltungsgericht urteilt
Bad Kreuznacher Weinautomat verstößt gegen Jugendschutz
Den Betrieb des Weinautomats hatte die Stadt Bad Kreuznach untersagt, der Betreiber, Winzer und Stadtrat Werner Lorenz, hatte sich dagegen zu Wehr gesetzt. Das Oberverwaltungsgericht hat nun gesprochen und der Stadt Recht gegeben.
Marian Ristow

Der Zoff um den Weinautomaten von Winzer Werner Lorenz, der wie ein Mahnmal in der Kaiser-Wilhelm-Straße außer Funktion sein Dasein fristet, ist beendet. Die Stadt ist mit der Entscheidung, den Automaten außer Betrieb gesetzt zu haben, im Recht.

Aktualisiert am 20. Februar 2025 15:59 Uhr
Die Stadt Bad Kreuznach hat den Betrieb eines Weinautomaten, der auf einem Wohngrundstück an der Grenze zum öffentlichen Straßenraum aufgestellt ist, zu Recht verboten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (OVG) , das damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz nun bestätigt hat.

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