Arbeitsgericht Mainz entscheidet: Außerordentliche Kündigung der 60-jährigen Gewerkschaftssekretärin war nicht rechtens: Arbeitsgericht Mainz entscheidet: DGB muss Rita Schmitt weiter beschäftigen
Arbeitsgericht Mainz entscheidet: Außerordentliche Kündigung der 60-jährigen Gewerkschaftssekretärin war nicht rechtens
Arbeitsgericht Mainz entscheidet: DGB muss Rita Schmitt weiter beschäftigen
Rita Schmitt (60) hatte Erfolg mit ihrer Klage. Foto: Christine Jäckel christine jäckel
Mainz/Bad Kreuznach. Am 20. April dieses Jahres erhielt Gewerkschaftssekretärin Rita Schmitt, die seit 29 Jahren beim Deutschen Gewerkschaftsbund beschäftigt ist, die fristlose Kündigung. Der Vorwurf im Kern: sie soll sich illoyal gegenüber einer Vorgesetzten verhalten haben.
Gegen ihren Hinauswurf hatte Rita Schmitt Klage eingereicht. Die vom DGB angeführte Begründung für die außerordentliche Kündigung wurde jetzt durch das Urteil des Arbeitsgerichtes Mainz als nicht stichhaltig erachtet. „Das Arbeitsverhältnis wurde durch die außerordentliche Kündigung nicht aufgelöst“, sagte Richterin Claudia Middeldorf bei der Urteilsverkündung.