Landgericht Bad Kreuznach
55-jähriger Angeklagter bestreitet Betrug mit Anlagen
Prozessauftakt in einem Verfahren um Anlagenbetrug: Vor dem Landgericht Bad Kreuznach muss sich ein 55-Jähriger (rechts) aus Hessen verantworten, der Einlagen in eine Genossenschaft für private Zwecke verbraucht haben soll.
Christine Jäckel

Mit der Gründung einer Genossenschaft, die ihren Kunden mit Immobilieninvestitionen eine gute Rendite versprach, soll sich ein 55-Jähriger aus Hessen finanziell saniert haben. Betroffen waren davon einige Menschen mit Hörschädigungen.

Mit einer satten Rendite von vier Prozent warb eine Genossenschaft bundesweit um Kunden für Immobilienanlagen. Die Akteure zielten mit ihrer Werbung vor allem auf Inhaber von Lebensversicherungen, die sie dazu animierten, ihre Verträge zu kündigen und das Geld stattdessen bei der Genossenschaft in Immobilien anzulegen.

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