Für seine Straftaten kann ein 44-Jähriger syrischer Herkunft aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung nicht verurteilt werden. Von Januar bis April 2024 beging er in Bad Kreuznach mehrere gefährliche Delikte wie Brandstiftung und Raub.
Aktualisiert am 17. Januar 2025 14:02 Uhr
Eine Reihe gefährlicher Straftaten beging ein 44-Jähriger syrischer Herkunft, unter anderem legte er im Januar 2024 einen Brand in einem Wohnhaus in der Viktoriastraße in Bad Kreuznach, in dem er selbst mit seiner Frau und den vier Kindern wohnte. Da er an einer schweren schizophrenen Erkrankung leidet, kann er strafrechtlich nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden.