Urteil zu Landesfinanzausgleichsgesetz lässt Rat Hoppstädten-Weiersbach keine Wahl - Ausbau der Saarstraße geplant: Notgedrungen Steuern angehoben – Gemeinderat Hoppstädten-Weiersbach hat Schwarzen Peter
Urteil zu Landesfinanzausgleichsgesetz lässt Rat Hoppstädten-Weiersbach keine Wahl - Ausbau der Saarstraße geplant
Notgedrungen Steuern angehoben – Gemeinderat Hoppstädten-Weiersbach hat Schwarzen Peter
Die Saarstraße (L 169) in Hoppstädten-Weiersbach soll im Jahr 2024 ausgebaut werden. Bei dem Projekt ist auch die Gemeinde in Sachen Erneuerung der Gehwege finanziell mit im Boot. Um für dieses Vorhaben Landeszuschüsse zu erhalten, muss die Kommune aber ihre Einnahmemöglichkeiten besser ausschöpfen und deshalb die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze vornehmen. Foto: Franz Cronenbrock Franz Cronenbrock
Hoppstädten-Weiersbach. Wichtigster Tagesordnungspunkt der ziemlich kurzfristig einberufenen Gemeinderatssitzung waren die Debatte und der Beschluss über die Anhebung beziehungsweise Anpassung der Hebesätze für die Steuerarten Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer. Bei einer Stimmenthaltung beschloss der Gemeinderat die neuen Hebesätze.
Diese sind für Grundsteuer A unverändert bei 350 Prozent, die Grundsteuer B wird auf 465 Prozent erhöht, und bei der Gewerbesteuer bleibt der Hebesatz unverändert bei 400 Prozent.
Den Grund für die Anpassung findet man in einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom Dezember 2020.