Jugendschöffengericht verhandelt gegen 19-Jährigen wegen Internetbetrug, Beleidigung und Körperverletzung: „Kurze Zündschnur“: 19-Jähriger muss sich vor dem Jugendschöffengericht verantworten
Jugendschöffengericht verhandelt gegen 19-Jährigen wegen Internetbetrug, Beleidigung und Körperverletzung
„Kurze Zündschnur“: 19-Jähriger muss sich vor dem Jugendschöffengericht verantworten
Das Foto zeigt Verteidiger Tino Rüttinger (rechts) mit seinem Mandanten. Foto: Günter Schönweiler Günter Schönweiler
Idar-Oberstein. Die Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht Idar-Oberstein zog sich länger hin als erwartet und bot einige Kapriolen, die Vorsitzender Richter Johannes Pfeifer wie immer ruhig und gelassen anging.
Auf der Anklagebank saß ein 19-Jähriger, der juristisch als Heranwachsender gilt und auf den möglicherweise noch Jugendstrafrecht anzuwenden ist. Das ist immer dann der Fall, wenn die Vermutung besteht, dass der jeweilige Heranwachsende nicht über die notwendige Verstandesreife verfügt.