Campingplatzbetreiber im Kreis kritisieren Auflagen des Landes bei der Wiedereröffnung - Hochbetrieb auf dem Höhenblick
Großer Unmut über Ungleichbehandlung: Campingplatzbetreiber im Kreis kritisieren Auflagen des Landes bei Wiedereröffnung
Bei aller Erleichterung über das Ende der Corona-Zwangspause gibt es für Ingrid Schüller vom Campingpark Waldwiesen in Birkenfeld und ihre Kollegen im Nationalparkkreis auch Grund zum Ärger. Denn die Gäste dürfen noch immer nicht die Sanitäreinrichtungen nutzen.
Reiner Drumm

Kreis Birkenfeld. Hochbetrieb hier, Frust über hinderliche Regelungen bei der Wiedereröffnung dort: Die NZ hat bei den Inhabern von Camping- und Wohnmobilstellplätzen im Nationalparkkreis nachgefragt, wie bei ihnen der Saisonstart am verlängerten Fronleichnamswochenende ausgefallen ist. Nachdem auch im Birkenfelder Land die Sieben-Tage-Inzidenz stark gesunken und die Regelungen der Bundesnotbremse aufgehoben werden konnten, sind dort seit dem 31. Mai wieder touristische Übernachtungen möglich. Doch was die damit verbundenen Auflagen angeht, liegt vor allem für die Betreiber von Campingplätzen der Teufel im Detail.

Die aktuelle 22. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sieht nämlich vor, dass dort sanitäre Anlagen und andere Gemeinschaftseinrichtungen weiterhin nicht genutzt werden dürfen und geschlossen bleiben müssen. Wer also nicht autark ist und kein entsprechend ausgestattetes Wohnmobil beziehungsweise Wohnwagen besitzt, kann während des Aufenthalts auf einem Campingplatz keine Toilette aufsuchen.

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