Bad Kreuznach/Idar-Oberstein. Selten laufen Gerichtsprozesse in eine ganz andere Richtung, als man sie vor dem Verfahren erwartet hätte. Der Fall, der vor wenigen Tagen vor der Großen Strafkammer des Landgerichts in Bad Kreuznach verhandelt wurde, war so einer: Dass ein junger Mann, der in seiner Wohnung in Idar-Oberstein Cannabispflanzen kultivierte, Marihuana besaß, selbst konsumierte und zum Teil verkaufte, ist nicht zwangsläufig ein Fall für diese Instanz. Wenn er Waffen besitzt, sieht es anders aus: Es drohte eine Freiheitsstrafe in einer Höhe, die über das zu verhängende Strafmaß für Amtsgerichte hinausgeht.
Aktualisiert am 28. September 2020 14:58 Uhr
Nur: Die Waffen, die Kripo und SEK in der Wohnung des 29-Jährigen fanden, spielten im Urteil allerdings eine untergeordnete Rolle. Auch Oberstaatsanwalt Kai Fuhrmann sprach von einem minderschweren Fall, plädierte für eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren – es wären auch fünf möglich gewesen.