Geistig behinderte Jugendliche missbraucht - Bundesgerichtshof hatte Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach aufgehoben
Geistig behinderte Jugendliche 17-mal vergewaltigt: Neun Monate weniger Haft für Mann aus VG Herrstein-Rhaunen
dpa/Symbolfoto

VG Herrstein-Rhaunen/Bad Kreuz-nach. Die Revisionsverhandlung am Landgericht Bad Kreuznach wegen 17-facher Vergewaltigung einer geistig behinderten Jugendlichen aus der VG Herrstein-Rhaunen hat sich für den 65-jährigen Angeklagten ausgezahlt.

Der Frührentner war von einer anderen Strafkammer des Landgerichts im Februar 2021 wegen der vielfachen Vergewaltigung zwischen Februar bis Mitte Juni 2019 in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

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