Händler aus der VG Herrstein-Rhaunen muss Geldstrafe zahlen - Nahrungsergänzungsmittel mit CBD bergen Gesundheitsrisiken
CBD-Produkte in Umlauf gebracht:
dpa/Symbolfoto

Bad Kreuznach/VG Herrstein. Zu einer Geldstrafe von 3150 Euro verurteilte das Amtsgericht Bad Kreuznach einen 36-jährigen Unternehmer, der von Januar 2020 bis Dezember 2021 vier verschiedene Nahrungsergänzungsmittel mit Cannabidiol (CBD) in seinem Shop für Sportbekleidung, Wellness- und Beautyprodukte in der VG Herrstein vertrieben hatte.

Nachdem das Verfahren vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach im März eröffnet worden war (wir berichteten), legte der nicht vorbestrafte Angeklagte am zweiten Prozesstag nach einem Rechtsgespräch ein Geständnis ab. Damit räumte er die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vollumfänglich ein, die ihn unter anderem wegen des Inverkehrbringens von nicht sicheren Lebensmitteln angeklagt hatte.

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