Die Kreisverwaltung bedankt sich für die zahlreichen Meldungen von freiem Wohnraum und bittet weiter darum, Quartiere per E-Mail an die Adresse wohnraum@landkreis-birkenfeld.de zu melden. „Die Hilfsbereitschaft der Bürger ist enorm“, loben die Kreisbeigeordneten Bruno Zimmer und Peter Simon: „Das Engagement verdient höchste Anerkennung.“
Wichtig sei, wie die Kreisverwaltung betont, dass Geflüchtete sich beim jeweiligen Einwohnermeldeamt (Stadtverwaltung Idar-Oberstein oder Verbandsgemeindeverwaltungen) anmelden. Voraussetzung dafür ist, dass bereits eine Wohnung zur Verfügung steht, was durch eine vom Vermieter ausgestellte Mietbescheinigung zu belegen ist. Wenn Unterstützungsbedarf besteht, ist eine Meldung bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung in Birkenfeld erforderlich. Im Anschluss kann das Sozialamt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einschließlich Krankenhilfe gewähren.
Für Personen, die noch ohne Wohnung sind, gilt: Sie müssen das vom Land vorgegebene Aufnahmeverfahren durchlaufen und sich in die Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Trier begeben. Erste Anlaufstelle ist auch in diesem Fall die Ausländerbehörde. Zeitnah folgt dann die Vermittlung in einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt, „wobei familiäre Bindungen berücksichtigt werden“, erläutert Dezernent Jürgen Schlöder.
- Kontakt zur Ausländerbehörde: Andreas Lueb, Telefon 06782/153 10