Kreisverwaltung: Mietbescheinigung nötig
Bisher sind rund 100 Flüchtlinge aus der Ukraine im Kreis Birkenfeld gemeldet – Enorme Hilfsbereitschaft
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rw-system. ferkelraggae/Adobe Stock

Rund 100 Ukraine-Flüchtlinge haben sich inzwischen bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Birkenfeld angemeldet.

Die Kreisverwaltung bedankt sich für die zahlreichen Meldungen von freiem Wohnraum und bittet weiter darum, Quartiere per E-Mail an die Adresse wohnraum@landkreis-birkenfeld.de zu melden. „Die Hilfsbereitschaft der Bürger ist enorm“, loben die Kreisbeigeordneten Bruno Zimmer und Peter Simon: „Das Engagement verdient höchste Anerkennung.“

Wichtig sei, wie die Kreisverwaltung betont, dass Geflüchtete sich beim jeweiligen Einwohnermeldeamt (Stadtverwaltung Idar-Oberstein oder Verbandsgemeindeverwaltungen) anmelden. Voraussetzung dafür ist, dass bereits eine Wohnung zur Verfügung steht, was durch eine vom Vermieter ausgestellte Mietbescheinigung zu belegen ist. Wenn Unterstützungsbedarf besteht, ist eine Meldung bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung in Birkenfeld erforderlich. Im Anschluss kann das Sozialamt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einschließlich Krankenhilfe gewähren.

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Unabhängig davon können vorübergehend in Deutschland untergekommene Menschen aus der Ukraine zunächst bis zu 90 Tage ohne Visum im Schengen-Raum bleiben und dann bei der Ausländerbehörde eine Verlängerung um weitere 90 Tage beantragen. Allerdings entsteht daraus kein Anspruch auf Sozialleistungen, so die Verwaltung.

Für Personen, die noch ohne Wohnung sind, gilt: Sie müssen das vom Land vorgegebene Aufnahmeverfahren durchlaufen und sich in die Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Trier begeben. Erste Anlaufstelle ist auch in diesem Fall die Ausländerbehörde. Zeitnah folgt dann die Vermittlung in einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt, „wobei familiäre Bindungen berücksichtigt werden“, erläutert Dezernent Jürgen Schlöder.

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