Bundesgerichtshof verwirft Revision - Verurteilter aus dem Kreis Birkenfeld leitete sieben Jahre lang eine Schule im Kreis Trier-Saarburg
BGH hat entschieden: Missbrauchsurteil gegen Ex-Schulleiter ist gültig

Trier/Berlin. Das Leben des ehemaligen Leiters einer weiterführenden Schule im Kreis Trier-Saarburg ist und wird nicht mehr so, wie es einmal war: Weil sich der Mann 2013 und 2014 an einem Schüler zweimal vergangen hat, hatte ihn das Landgericht Trier am 9. September 2019 schuldig gesprochen. Nun hat der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil bestätigt und die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist der Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern sowie versuchten sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, rechtskräftig. Die gegen den Mann verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, zur Bewährung ausgesetzt, ist damit unumstößlich.

Der Prozess nahm 2019 insgesamt 14 Verhandlungstage an der ersten Großen Jugendkammer in Anspruch. Teilweise wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Bei der Urteilsverkündung erklärte Richter Günther Köhler, dass der Mann „seine Autorität missbraucht, um sich an Kindern zu vergehen“ Die Urteilsbegründung dauerte zwei Stunden.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region