Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt - Neue Verhandlung am Landgericht Bad Kreuznach: Bewährungsstrafe für Staatsanwalt inakzeptabel – Gefängnis für Todesfahrer gefordert
Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt - Neue Verhandlung am Landgericht Bad Kreuznach
Bewährungsstrafe für Staatsanwalt inakzeptabel – Gefängnis für Todesfahrer gefordert
Herrstein/Bad Kreuznach. Darf ein Autofahrer, der unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verursacht hat, mit einer Bewährungsstrafe davonkommen? Diese Frage beantwortet die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach mit einem klaren Nein. Aus diesem Grund muss sich nun ein 37 Jahre alter Mann aus der VG Herrstein-Rhaunen erneut vor Gericht verantworten – diesmal vor dem Landgericht Bad Kreuznach.
Aktualisiert am 02. Dezember 2021 18:01 Uhr
Rückblick auf den 16. November 2019: Bei einem schweren Unfall, der sich am frühen Samstagmorgen auf der Landesstraße 160 zwischen der Ortsgemeinde Herrstein und der Abfahrt nach Niederwörresbach ereignet hat, war ein Autofahrer ums Leben gekommen. Der 29-Jährige ist in seinem Auto frontal von dem entgegenkommenden Wagen des damals 35-Jährigen erfasst worden.